Reglement
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Du meldest dich zur Teilnahme am Eislek Gravel Luxembourg an, einer Veranstaltung der LETZ’ XPLORE ASBL mit Sitz in 7, Rue du Moulin L-9650 Esch-Sur-Sûre, im Folgenden „der Veranstalter“ genannt.
Der Veranstalter ist dein Ansprechpartner für alle Fragen und unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: info@eislekgravelluxembourg.com
Diese Veranstaltung wird unter der Schirmherrschaft der Fédération du Sport Cycliste Luxembourgeoise organisiert und ist Teil des Kalenders der UCI Gravel World Series.
Artikel 1. Anmeldung
Der Teilnehmer erklärt hiermit, zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 18 Jahre alt zu sein oder die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu haben, um sich für die Veranstaltung anzumelden.
Die Anmeldung ist nur gültig, wenn das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt ist und alle Angaben korrekt sind, die Anmeldegebühr vollständig bezahlt wurde, die vollständige Zahlung der Zusatzkosten erfolgt ist und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert wurden.
Artikel 2. Widerrufsrecht
Die Anmeldung fällt unter die in Art. VI, 53, 12° C. CDE genannten Dienstleistungen, die das Widerrufsrecht ausschließen.
Im Falle einer Nichtteilnahme, aus welchem Grund auch Grund auch immer, hat die angemeldete Person keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühren oder der Zusatzkosten.
Artikel 3. Aufbewahrungsbereich
Die Teilnahme an einer Veranstaltung und das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Bei bestimmten Veranstaltungen stellt der Veranstalter einen Aufbewahrungsbereich zur Verfügung, in dem der Teilnehmer kostenlos und unverbindlich seine persönlichen Gegenstände und sein Fahrrad abstellen kann. Der Veranstalter wird alle angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um den Bereich so gut wie möglich zu bewachen, die Nutzung erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter rät dem Teilnehmer, keine Wertgegenstände mitzubringen oder zu lagern. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Schäden, Verlust oder Diebstahl der persönlichen Gegenstände oder des Fahrrads des Teilnehmers.
Artikel 4. Teilnahme
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn die Anmeldung gültig ist und die vollständige Zahlung geleistet wurde.
Während der Teilnahme muss der Nachweis der Anmeldung (Startnummer, Lenkernummer…) immer sichtbar sein.
Der Teilnehmer muss sich jederzeit umweltbewusst verhalten. In der Nähe der Verpflegungsstationen sind Abfallentsorgungszonen eingerichtet. Das Wegwerfen von Abfällen außerhalb dieser Zonen ist zu jeder Zeit strengstens untersagt. Jeder Teilnehmer, der diese Regel nicht einhält, wird sofort vom Rennen ausgeschlossen.
Der Teilnehmer muss immer einen Helm tragen.
Jeder Teilnehmer muss vor dem Start über eine reglementkonforme Ausrüstung (Bremsen, neue Reifen) verfügen und Ersatzteile (Schlauch ist unerlässlich) sowie angepasste Kleidung vorsehen. Ein technischer Assistenzdienst kann am Start und auf der Strecke gewährleistet werden. Dieser Dienst kann nicht für Vorfälle oder Stürze haftbar gemacht werden, die infolge oder unabhängig von seinem Eingreifen auftreten. In diesem Zusammenhang muss das Material, das als Zubehör am Fahrrad befestigt ist, korrekt fixiert sein, um jedes Risiko eines Sturzes, Bruchs oder Verlusts auf der Fahrbahn zu vermeiden. Jede Fahrlässigkeit seinerseits in diesem Bereich liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.
Im Falle eines Verstoßes ist der fehlbare Teilnehmer allein auf sein eigenes Risiko strafrechtlich verantwortlich, darüber hinaus ist er allein zivilrechtlich verantwortlich für Unfälle, deren Verursacher oder Opfer er direkt oder indirekt ist. Der Teilnehmer erkennt an, dass das Radfahren mit oder ohne Zeitmessung auf für den Verkehr geöffneten Straßen oder auf Wegen Risiken birgt und erfordert, dass er seine Geschwindigkeit ständig an die Verkehrsbedingungen und den Zustand der Fahrbahn und der Wege anpasst. Er ist sich seiner Verletzlichkeit voll bewusst und akzeptiert die Risiken von Rutschpartien, Unfällen und insbesondere Stürzen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und achtet auf seine eigene Sicherheit und die der anderen Teilnehmer. Der Teilnehmer muss den Anweisungen der Organisatoren und ihrer Freiwilligen, der medizinischen Teams und der Polizei Folge leisten.
Die ernannten Kommissare haben die Befugnis, jeden Teilnehmer, der sich nicht an das Reglement hält (Wegwerfen von Abfällen, gefährliche Fahrweise, Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung,…), zu sanktionieren, gegebenenfalls sofort auszuschließen und seine Rahmennummer zu entfernen. Ebenso ist das medizinische Personal befugt, jeden Teilnehmer, der Risiken eingeht, die seine Gesundheit oder sein Leben gefährden könnten, aus dem Rennen zu nehmen und evakuieren zu lassen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, die die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhalten oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellen.
Artikel 5. Kategorien und Wertungen
5.1 Allgemeines
Bei Zweifeln bezüglich der Einhaltung der gesamten Strecke durch den Fahrer kann die Organisation den Fahrer auffordern, die GPS-Daten seines Rennens zur Überprüfung vorzulegen. Im Falle einer Weigerung des Fahrers wird die für den Fahrer ungünstigste Sanktion angewendet.
Die Teilnehmer müssen den sportlichen Geist und das Fairplay des Rennens respektieren. Im Falle von Betrug (falsche Startzone, Frühstart, Nichtbeachtung der Strecke, Hilfe oder Nutzung von Fahrzeugen…), unangemessenem Verhalten oder gefährlichen Aktivitäten (respektlose oder beleidigende Äußerungen, Unhöflichkeit, Gebrauch von Dopingsubstanzen, Wegwerfen von Gegenständen oder Abfällen, gefährliche Fahrweise, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung usw.) werden sie sanktioniert. Jeder Teilnehmer, der gegen die luxemburgische Straßenverkehrsordnung verstößt, wird systematisch vom nächsten Rennen ausgeschlossen.
5.2 Qualifikationsrennen für die UCI-Weltmeisterschaften
Für jedes Qualifikationsrennen zu den UCI-Weltmeisterschaften werden Wertungen nach den geltenden Altersklassen erstellt und eine Podiumszeremonie durchgeführt.
Die Kategorien Elite (M/F) sowie die Altersklassen von 19 bis 59 Jahren für Männer und 19 bis 49 Jahren für Frauen werden beim 115-km-Rennen angewendet.
Das 70-Kilometer-Rennen ist den Altersklassen über 60 Jahre für Männer und über 50 Jahre für Frauen vorbehalten.
Teilnehmer, die ihre letzte Runde noch nicht begonnen haben, wenn der erste Teilnehmer die Ziellinie überquert, werden von den Kommissaren beim Überqueren der Linie angehalten. Diese werden im „Open“-Rennen gewertet.
Gewertet werden:
- Fahrer, die alle elektronischen Zeitmesspunkte passiert haben.
- Fahrer, die die gesamte Strecke absolviert haben.
- Fahrer, die die Distanz beenden, für die sie sich angemeldet haben.
Teilnehmer, die sich entscheiden, eine Distanz zu fahren, die nicht ihrer Altersklasse entspricht, werden nicht in den Altersgruppen gewertet.
5.3 Open-Rennen
Das Open-Rennen steht allen offen, unabhängig von der Altersklasse. Das Rennen wird als Scratch-Wertung für Männer und Scratch-Wertung für Frauen gewertet. Bei der Podiumszeremonie werden die ersten drei in diesen beiden jeweiligen Kategorien geehrt.
Artikel 6. Qualifikation über die UCI Gravel World Series
Jede Veranstaltung der UCI Gravel World Series ermöglicht die Qualifikation für die UCI Gravel-Weltmeisterschaften. Die besten 25 % der Athleten jeder Altersgruppe qualifizieren sich für die UCI Gravel-Weltmeisterschaften. Diese 25 % werden basierend auf der Anzahl der Teilnehmer am Start in jeder Altersgruppe berechnet, nicht auf der Anzahl der Fahrer, die die Ziellinie überquert haben.
Zudem qualifizieren sich die ersten drei Fahrer jeder offiziellen Altersgruppe automatisch für die Weltmeisterschaften, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer am Start in dieser Kategorie. Die Fahrer müssen das Rennen zwingend beenden, um sich zu qualifizieren. Die Altersgruppe eines Teilnehmers wird basierend auf seinem Alter am 31. Dezember des laufenden Jahres bestimmt.
Die Kategorien Männer 19–59 Jahre und Frauen 19–49 Jahre können sich nur durch die Teilnahme am Langstreckenrennen (115 km) qualifizieren. Die Kategorien Männer 60 Jahre und älter sowie Frauen 50 Jahre und älter können sich nur durch die Teilnahme am Kurzstreckenrennen (70 km) qualifizieren.
Artikel 7. Preise
Die genannten Preise sind immer in Euro angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Artikel 8. Zahlung
Der Teilnehmer muss bei seiner Anmeldung immer den Gesamtbetrag der Anmeldung (Anmeldegebühr und Zuschläge) im Voraus über das zur Verfügung gestellte Online-Zahlungssystem bezahlen.
Artikel 9. Änderung der Anmeldung
Teilnehmer, die ihre Anmeldung auf eine andere Person übertragen möchten, können den Veranstalter per E-Mail (info@eislekgravelluxembourg.com) kontaktieren oder dies vor Ort am Tag der Veranstaltung tun. Der Teilnehmer muss eine Verwaltungsgebühr für diese Änderung bezahlen.
Teilnehmer, die die Distanz ändern möchten, können den Veranstalter per E-Mail (info@eislekgravelluxembourg.com) kontaktieren oder dies vor Ort am Tag der Veranstaltung tun. Der Teilnehmer muss eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu dem eventuellen Aufpreis für die neu gewählte Distanz bezahlen.
Es ist nicht möglich, seine Anmeldung gegen eine andere Ausgabe dieser Veranstaltung umzutauschen.
Artikel 10. Gesund & sicher Sport treiben und COVID-19
Der Teilnehmer bestätigt, dass keine medizinischen Kontraindikationen gegen die Ausübung des Radsports vorliegen.
Die Teilnahme an einer Sportveranstaltung erfordert eine gute Gesundheit und eine gute konditionelle Vorbereitung. Der Teilnehmer erklärt, diese Bedingung zu erfüllen. Der Veranstalter empfiehlt eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei einem zugelassenen Sportmediziner im Hinblick auf die Teilnahme an einer Sportveranstaltung.
Der Veranstalter hat die notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen für die Veranstaltung getroffen. Der Teilnehmer erklärt, die geltenden Maßnahmen strikt einzuhalten, die vom Veranstalter jederzeit an die Umstände und geltenden Regeln angepasst werden können.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, wenn Symptome auftreten, die an COVID-19 erinnern, wie grippeähnlicher Zustand, Fieber, Husten, Atemnot, laufende Nase oder ungewöhnliche Müdigkeit.
Risikogruppen wird die Teilnahme an der Veranstaltung nicht empfohlen.
COVID-19 ist ein extrem ansteckendes Virus, das zu schweren Erkrankungen und zum Tod führen kann. Ein inhärentes Risiko einer Exposition gegenüber COVID-19 besteht an jedem öffentlichen Ort, an dem Personen anwesend sind. Die Anwesenheit bei der Veranstaltung ist völlig freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers und beinhaltet die Akzeptanz der Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber COVID-19 oder einer anderen Infektionskrankheit, d. h. jeder Krankheit, die durch eine infektiöse und/oder toxische Substanz verursacht wird, die durch die direkte oder indirekte Übertragung dieser Substanz durch eine Person oder einen anderen lebenden oder infizierten Organismus auftritt. Der Veranstalter haftet nicht im Falle einer Infektion mit COVID-19 oder einer anderen Krankheit infolge der Teilnahme oder Anwesenheit bei der Veranstaltung.
Artikel 11. Versicherungen
Haftpflicht- oder Unfallversicherungen liegen in der Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls oder Vorfalls vor, während und nach dem Rennen ab. Ebenso können weder die Mitarbeiter, Assistenten noch die Freiwilligen des Veranstalters vor, während oder nach dem Rennen haftbar gemacht werden.
Artikel 12. Haftpflicht
Der Veranstalter hat einen Vertrag abgeschlossen, der darauf abzielt, bis zu einem Betrag von 5.000.000 CHF pro Schadensfall die Haftpflicht zu garantieren, die den Versicherten im Falle von Personen- und/oder Sachschäden entstehen könnte, einschließlich Folgeschäden aus versicherten Personen- und/oder Sachschäden, die Dritten zugefügt werden, unter Anwendung der Artikel 1382 bis 1386 des Code Civil, aufgrund von Schäden, die in ihrer Eigenschaft als Veranstalter der beschriebenen Veranstaltung verursacht wurden.
Artikel 13: Personenschäden, private Unfallversicherung
Der Veranstalter weist auf die Bedeutung des Abschlusses einer Personenversicherung hin, die Personenschäden abdeckt, denen die Teilnahme an dieser Veranstaltung sie aussetzen kann. Es obliegt dem Teilnehmer, sich für diese Art von Schäden abzusichern. Lizenzinhaber müssen bei ihrem Verband prüfen, ob sie ausreichend für Personenschäden abgesichert sind, die während ihrer Teilnahme an dieser Art von Rennen entstehen. Andernfalls liegt es in ihrem Interesse sowie im Interesse der Nicht-Lizenzinhaber, mindestens die angebotene Versicherung oder andere Garantien bei einem Versicherer ihrer Wahl abzuschließen.
Der Veranstalter kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn diese Verpflichtung nicht eingehalten wird und folglich ein Vorfall oder Schadensfall beim Teilnehmer vor, während oder nach dem Rennen eintritt. Im gleichen Rahmen kann die individuelle Haftung aller Mitarbeiter, Assistenten und Mitglieder des Organisationsteams vor, während oder nach dem Rennen nicht in Anspruch genommen werden.
Artikel 14: Sachschäden und Haftung
Weder der Veranstalter noch sein Versicherer decken Schäden ab, die an Material und Ausrüstung der Teilnehmer entstehen könnten, insbesondere im Falle eines Sturzes oder Diebstahls. Es obliegt jedem Einzelnen, sich gegen diese Art von Risiken bei einem Versicherer seiner Wahl abzusichern.
Der Teilnehmer erkennt die Nicht-Haftung der Organisatoren für die Überwachung von persönlichem Eigentum oder Gegenständen im Falle von Diebstahl, Verlust oder Schäden jeglicher Art an. Gegenstände, Zubehör oder Fahrräder, die während des Rennens an Dritte (Mitglieder der Organisation oder nicht) übergeben werden, unterliegen der vollen Verantwortung des hinterlegenden Teilnehmers.
Im Falle eines Schadensfalls, der die Haftung des Veranstalters in Frage stellen könnte, muss innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Erklärung per Einschreiben an den Veranstalter gesendet werden. Diese Erklärung muss die genauen und detaillierten Umstände des Schadensfalls sowie alle Belege enthalten, um ein von den Versicherungsgesellschaften anerkanntes Dossier zu erstellen.
Artikel 15. Absage der Veranstaltung – höhere Gewalt – Haftung
Allgemeines
Der Veranstalter haftet nur für ein ihm zuzurechnendes Verschulden, soweit diese Haftung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder begrenzt wurde. Die Gesamthaftung des Veranstalters ist in jedem Fall auf den Ersatz direkter Schäden (ohne indirekte Schäden) begrenzt und kann niemals höher sein als der Wert der erbrachten Leistung, d. h. die Anmeldegebühren.
Die Haftung im Falle höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, der ihn (auch vorübergehend) daran hindert, seine Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen. Dies umfasst (nicht abschließend) Nichtlieferung oder verspätete Lieferung oder Fehler von Lieferanten oder anderen beauftragten Dritten, Anweisungen, Entscheidungen oder Eingriffe jeglicher Art einer öffentlichen, administrativen oder regulatorischen Behörde („fait du Prince“), Terrorismus oder Terrorgefahr, Wetterbedingungen (wie extreme Hitze, Gewitter, Sturm, Böen, Überschwemmungen usw.), Feuer, Aufruhr, Krieg oder Kriegsgefahr, Aufstand, Epidemien, Pandemien (wie COVID-19), Quarantänezustand, Störungen in einem Netzwerk oder einer Verbindung (Telekommunikation) oder verwendeten Kommunikationssystemen, Unruhen auf öffentlichen Straßen, Straßensperren, Streiks oder Aussperrungen, Demonstrationen und andere beunruhigende Störungen.
Fälle höherer Gewalt geben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühren oder eine andere Form der Entschädigung.
Falls der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund einer Epidemie oder Pandemie (wie COVID-19 und jede neue Welle davon) und/oder dringender staatlicher Maßnahmen („höhere Gewalt“) nicht stattfinden lassen kann, wird die Anmeldung automatisch auf das neue Datum oder die nächste Ausgabe der Veranstaltung übertragen.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter, außer in Fällen höherer Gewalt, werden die Tickets gegen Tickets für eine neue / nächste Ausgabe der Veranstaltung umgetauscht. Alle anderen im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten, wie Service- und Verwaltungsgebühren sowie Zusatzkosten (wie Merchandising, T-Shirts, Trainingsprogramm, Wohltätigkeit usw.), werden nicht erstattet.
Artikel 16. Personenbezogene Daten und geistige Eigentumsrechte
Alle Daten bezüglich des Teilnehmers sind für den Veranstalter bestimmt. Dieser und seine Partner werden diese Informationen für die Teilnahme an der Veranstaltung sowie für Marketing- und Kommunikationszwecke verwenden. Die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 zum Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sieht das Recht auf Zugang zu den Daten und deren Berichtigung vor. Der Teilnehmer kann jederzeit die Berichtigung seiner personenbezogenen Daten verlangen, indem er die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kontaktdaten verwendet.
Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärst du dich mit einer eventuellen Nutzung deiner Daten, deines Fotos oder deiner Bildrechte in gedruckter, filmischer, videografischer oder sonstiger Form zu Werbezwecken zugunsten des Veranstalters und seiner Veranstaltungen einverstanden, ohne hierfür eine Entschädigung zu fordern.
Der Teilnehmer erklärt zu wissen, dass Techniken eingesetzt werden können, die es ermöglichen, seinen genauen Standort jederzeit durch Empfang der Signale des im Teilnahmenachweis integrierten Chips zu erfassen. Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, diese Informationen offenzulegen, damit jeder sie einsehen kann.
Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter die Erlaubnis, seinen Standort in Echtzeit (Live-Tracking) in einer oben definierten Weise zu verfolgen, diese Daten in einer Datei zu speichern, sie an Dritte weiterzugeben und sie im Internet, über soziale Medien und mobile Anwendungen zu veröffentlichen.
Artikel 17. Anmerkungen/Beschwerden
Anmerkungen müssen über einen der in der Einleitung genannten Kanäle gesendet werden. Der Veranstalter wird sich stets in angemessener Weise bemühen, jede eingegangene Anmerkung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt über einen der vorgenannten Kanäle zu bearbeiten. Sollte dies nicht gelingen, wird der Veranstalter dies dem Teilnehmer mitteilen und ihm eine andere Frist vorschlagen.
Artikel 18. Besondere Fälle
Jeder besondere Fall, der nicht durch das Reglement vorgesehen ist, wird vom Veranstalter entschieden und ist unanfechtbar.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit zu ändern, um den geltenden Vorschriften zu entsprechen und das Interesse und die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.
Die Teilnahme am Wettbewerb beinhaltet die reine und einfache Akzeptanz dieses Reglements in seiner Gesamtheit.
Artikel 19. Gültigkeit der Klauseln
Sollten ein oder mehrere Artikel dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig oder rechtswidrig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Artikel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese allgemeinen Regeln können sich weiterentwickeln, wobei sich der Veranstalter das Recht auf Änderungen je nach Umständen und Zeitraum vorbehält. Dieses Reglement kann auf der offiziellen Website der Veranstaltung eingesehen und im Format heruntergeladen werden. Jeder angemeldete Teilnehmer verpflichtet sich, davon Kenntnis genommen zu haben und das Reglement in seiner Gesamtheit zu akzeptieren. Für deren Auslegung und Einhaltung sind das luxemburgische Gesetz und die Straßenverkehrsordnung die rechtlichen und offiziellen Grundlagen. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Veranstalters zuständig.
